- 1615 - 1279. November 11. Gleiwitz. Martini. Graf Stephan in Ziernik verkauft dem Heinrich Angrimannus (al. Augirmannus) und dessen Sohn Heinrich sein Dorf (Deutsch-Zernitz) zum Besitze nach deutschem Rechte, indem er denselben als locatores gewährt die 6te Hufe, eine freie Schenke, Fleisch- und Brotbank, Fischteiche, soviel sie anlegen können, unter Gewährung der Hälfte des Ertrags, eine freie Mühle und den 3ten Pfennig von der Scholtisei (villicatio). Die Einwohner sollen auf Rodeland 16, sonst 6 Freijahre haben, nach deren Ablauf die Hufe als Zins 1/2 Mk., als Zehnten 6 Scheffel, 2 Weizen, 2 Korn, 2 Hafer zu entrichten, der Schulz aber bei einem Kriegszuge mit einem Pferde im Werthe von 5 flor. zu dienen haben wird; für die Kirche und zur Viehweide wird je eine Hufe bestimmt. Z.: Graf Andr., Hermann Schulz von Kozlow, Heinrich Pfarrer. Aus der Confirmation des Abtes Peter von 1482 und Kaiser Leopold's von 1660, abgedruckt von Wattenbach im cod. dipl. Siles. II. 14 und früher in Böhme's diplom. Beitr. I. 65. Stenzel, im Jahresbericht der schlesischen Gesellschaft 1840 S. 119, bezweifelt die Echtheit der Urkunde ohne Angabe von Gründen, und in der That erscheint der Heinr. Angrimannus und dann die Dienstpflicht mit einem Pferde im Werthe von 5 flor. anachronistisch, und der eigentliche Eingang der Urkunde scheint ganz zu fehlen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Cisterzienser von Rauden, welche 1283 in den Besitz von Zernitz gekommen sind, sich später zu einem bestimmten praktischen Zwecke die Urkunde fabricirt haben, welche, nachdem die Urkunde vom 15. Juli 1278 vorausgegangen war, recht wohl unbeanstandet bleiben konnte. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |